- 1
- Alle Mietgeschäfte erfolgen auf der Grundlage unserer "Allgemeinen geschäftsbedingungen".
- 2
- Treibstoff und Öl stellt der Mieter, Maschinen werden betankt ausgeliefert, bei Rücklieferung festgestellte Fehlmenge wird berechnet.
- 3
- Für Schäden durch Feuer, Unglücksfälle, Nachlässigkeit oder Nichtbeachtung der Bedienungsvorschrift sowie Diebstahl oder Abhandenkommen der Geräte haftet der Mieter.
- 4
- Die Rückgabe der Mietsache hat in einwandfreiem Zustand zu erfolgen, bei Vermeidung kostenpflichtiger Instandsetzung.